- Painty
- Linalucia
- Mikason
Eine Verweigerung der Löschung verstößt gegen folgende Gesetze:
Telemediengesetz (Fassung vom 1. März 2007)
§ 13. Pflichten des Diensteanbieters
[...]
(4) Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
1. der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann,
2. die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden,
Quelle
Sollte unser Antrag weiter ignoriert werden, wird gegebendenfalls die Löschung der Domain beim Anbieter beantrag, da diese gegen bestehende Gesetzt verstößt und des weiteren werden durch Beiträge, Bilder & Profile der genannten Personen im WorldWideWeb für die Domain INSANE.LI geworben [google,etc]
Nach der Verweigerung der Löschung von Linalucia´s Account wurde bereits ein Rechtsbeistand aufgesucht. Dieses Beitrag wurde auf rat des Rechtsbeistand verfasst.