Xerodien hat geschrieben:Einer aus New Hope kennt dich und hatte damals auch gemeint, dass dein Alter nicht stimmt.
Karamx hat geschrieben:Und wegen das mich jemand aus newhope rl kennt?,das stimmt nicht ich kenne niemanden aus NewHope real...
Ich habe nie gesagt, dass dich einer aus New Hope RL kennt
![Game_1 [DGN6]](http://v2.insane.li/phpbb/images/smilies/game/1/Emo_17.gif)
Das hast du selbst angenommen. Denn kennen ist nicht nur RL. Er kennt dich über Facebook und meinte, dass dein Alter nicht stimmt.
Und nun die ganze Art und Weise wegen deinem Personalausweis. Warum glaub ich dir das nicht, dass er abgelaufen ist? Wenn du ihn mit 14 beantragt hast (gehen wir mal davon aus dass du ihn mit 14 beantragt hast), dann ist er 6 Jahre lang gültig. Also kann er noch gar nicht abgelaufen sein. Ich kann dir sogar den Gesetzauszug zeigen.
§ 6 Gültigkeitsdauer; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen
(1) Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
(2) Vor Ablauf der Gültigkeit eines Personalausweises kann ein neuer Personalausweis beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung dargelegt wird.
(3) Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeitsdauer des Personalausweises sechs Jahre.
(4) Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen; sie darf einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
(5) Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig.
(6) Die Gültigkeitsdauer eines Ausweises darf in den Fällen des § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes den Zeitpunkt der Vollendung des 23. Lebensjahres des Inhabers so lange nicht überschreiten, bis die zuständige Behörde den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt hat.
(7) Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 des Passgesetzes kann die zuständige Behörde im Einzelfall anordnen, dass der Ausweis nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt.
(8) Anordnungen nach Absatz 7 dürfen im polizeilichen Grenzfahndungsbestand gespeichert werden. Ich bleibe bei meinem
Nein